Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Solar Yourself UG über Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschäftlichen Beziehungen und Leistungen (inkl. Auskünften und Beratungen) im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung und der Montage von Photovoltaikanlagen sowie des erforderlichen Zubehörs und dazugehöriger Nebenanlagen (im Folgenden „PV-Anlage“ oder „PV-Anlagen“) durch die Solar Yourself UG (nachfolgend „SYS“), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Annika Plum, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Bad Oeynhausen unter HRB 19185 (im Folgenden: „SYS“) an bzw. bei dem jeweiligen Käufer (im Folgenden: „der Kunde“). Änderungen von und Nebenabreden zu diesen AGB sind, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt, nur wirksam, wenn SYS schriftlich ihr Einverständnis erklärt hat.

1.2. Der Einbeziehung anderer AGB, auch in kaufmännischen Bestätigungsschreiben des Kunden oder eines Dritten, wird hiermit widersprochen.

1.3. Im Fall eines Widerspruchs oder sonstiger Abweichungen zwischen den Bestimmungen dieser AGB und den vertraglichen Vereinbarungen gemäß der Bestellung geht die Bestellung den AGB vor.

2. Zustandekommen des Vertrags

2.1. Die Präsentation der PV-Anlagen sowie Angaben zur Errichtung derselben auf der Webseite der SYS, in Verkaufsprospekten oder in anderer Art und Weise stellen kein verbindliches Verkaufsangebot dar. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung an Kunden, ihrerseits in Form einer Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Kauf einer PV-Anlage sowie ggf. vereinbarte Nebenanlagen und deren Errichtung mit SYS abzugeben (im Folgenden auch: „die Bestellung“).

2.2. Die Bestellung durch den Kunden erfolgt in Textform an SYS und ist mit einer Leistungsbeschreibung versehen. Die Leistungsbeschreibung wird von SYS, in der Regel bei oder nach einem Orts- und Beratungstermin oder auf Grundlage von Kundeninformationen in Absprache mit dem Kunden, erstellt.

2.3. Auf die Bestellung des Kunden erfolgt durch SYS die Vertragsannahme (im Folgenden auch: „die Auftragsbestätigung“) in Textform. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch SYS innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Bestellung des Kunden. Geht dem Kunden innerhalb dieser Frist keine Auftragsbestätigung zu, ist ein Vertrag nicht zustande gekommen. SYS kann die Bestellung eines Kunden jederzeit zurückweisen, insbesondere wenn Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden bestehen.

2.4. SYS oder ein beauftragter Nachunternehmer, ist berechtigt, nach der Auftragsbestätigung weitere Vor-Ort-Termine mit dem Kunden durchzuführen, um die Lieferung, Installation und Logistik zu planen. Der Kunde wird insoweit für Absprachen und Rückfragen in angemessenem Umfang zur Verfügung stehen.

2.5. Sollte sich während der konkreten Anlagenplanung herausstellen, dass aus technischen Umständen eine Anpassung der Bestellung erforderlich wird, wird SYS dies dem Kunden unverzüglich mitteilen und geänderte Vertragsunterlagen in Textform zukommen lassen. Sollte zwischen dem Kunden und SYS keine Einigung über die geänderten Umstände zustande kommen, steht beiden Parteien ein Rücktrittsrecht zu.

2.6. Anpassungen der Bestellung betreffend die exakte Größe und Leistung der PV-Anlage aufgrund eines aktuellen Aufmaßes oder sonstiger aktualisierter Informationen über den Errichtungsort, die nicht zu einer Veränderung der genannten Werte von mehr als 10 % führen, können von SYS einseitig vorgenommen werden. Im Übrigen gilt Ziffer 2.5.

3. Lieferung der PV-Anlage

3.1. Die Lieferung der PV-Anlage bzw. ihrer Bestandteile erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

3.2. Die Mitteilung eines Liefertermins erfolgt spätestens 7 Tage vor dem Liefertermin in Textform oder per telefonischer Absprache.

3.3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die PV-Anlage bzw. ihre Bestandteile zum Liefertermin ordnungsgemäß an der Lieferadresse abgeliefert werden können. Dafür stellt der Kunde sicher, dass die Komponenten der PV-Anlage ebenerdig mit einem 7,5 t LKW mindestens bis zur Bordsteinkante angeliefert werden kann. Sollte eine solche Anlieferung nicht möglich sein, ist der Kunde verpflichtet dies SYS unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Kunde an einem ordnungsgemäß mitgeteilten verbindlichen Liefertermin nicht erreichbar oder die Anlieferung aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich sein, so kann SYS die entstandenen Kosten dem Kunden unter Nachweis der Berechnungsgrundlage in Rechnung stellen.

3.4. Der Kunde trägt ferner dafür Sorge, die angelieferte PV-An- lage bzw. ihre Bestandteile mit zumutbaren Maßnahmen vor Diebstahl oder Beschädigung zu sichern.

4. Montage

4.1. SYS errichtet und installiert die PV-Anlage beim Kunden. Die notwendigen Installationstermine sind zwischen SYS und dem Kunden abzustimmen.

4.2. Die Errichtung erfolgt schlüsselfertig. SYS nimmt die PV-Anlage in Betrieb und schließt sie ans Netz an. Soweit Erklärungen vom Kunden abzugeben sind, bspw. gegenüber dem Netzbetreiber oder Meldungen im Marktstammdatenregister, gibt der Kunde diese in der erforderlichen Form selbst ab. Auf Wunsch des Kunden kann dieser SYS entsprechend bevollmächtigen. In diesem Fall wird SYS dem Kunden auf Anforderung einen Vollmachtsvordruck übersenden, der vom Kunden zu unterzeichnen und an SYS zu senden ist.

4.3. Der Kunde gestattet SYS und von SYS beauftragten Personen alle für die Errichtung erforderlichen Arbeiten auf seinem Grundstück und in oder an seinem Gebäude vorzunehmen, insbesondere
a. die Anbringung und Installation der PV-Anlage unter Einschluss aller zweckdienlichen Maßnahmen
b. die Errichtung von Messeinrichtungen
c. die Verlegung von Anschlussleitungen
d. die Installation sonstiger Komponenten

4.4. Der Kunde gewährt SYS und von SYS beauftragten Personen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Lieferung und Errichtung der PV-Anlage erforderlich ist, ungehinderten und unbeschränkten Zugang zu all seinen Räumen, Gebäudeteilen, Dachflächen, technischen Anlagen und Leitungen.

4.5. SYS wird dem Kunden nach Abschluss der Montage, Inbetriebsetzung und Fertigstellung aller Arbeiten (darunter fallen nicht die Zählersetzung und die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber) das Inbetriebnahmeprotokoll und alle weiteren erforderlichen Unterlagen übergeben. SYS wird dem Kunden oder vom Kunden benannten Personen ferner eine Einführung in die wesentlichen Funktionsweisen der PV-Anlage gewähren.

4.6. SYS prüft den Zustand des Gebäudes vor Beginn der Bauarbeiten auf offensichtliche Mängel. Stellt SYS solche Mängel fest oder hat SYS aus sonstigen Gründen Zweifel an der Geeignetheit des Gebäudes für die Errichtung der PV-Anlage, so wird SYS den Kunden unverzüglich hierüber informieren.

4.7. SYS ist im Fall von Mängeln oder begründeten Zweifeln nach Ziffer 4.6, 5.1 und 5.2 berechtigt, die Installation der PV-Anlage abzubrechen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten, die SYS für einen weiteren Installationstermin nach Beseitigung der Mängel oder Herstellung der Geeignetheit entstehen. SYS wird die Kosten gegenüber dem Kunden in transparenter und nachvollziehbarer Weise darlegen. Werden die Mängel vom Kunden nicht innerhalb einer angemessen Frist beseitigt, so ist SYS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Liegen begründete Zweifel nach Ziffer 4.6, 5.1 und 5.2 vor, die den Abbruch der Installation der PV-Anlage rechtfertigen, so hat der Kunde SYS innerhalb einer Frist von zwei Wochen darüber zu informieren, ob die Herstellung der Geeignetheit beabsichtigt wird. Wird die Herstellung der Geeignetheit des Gebäudes oder des Dachs durch den Kunden abgelehnt, ist SYS berechtigt ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Herstellung der Geeignetheit des Gebäudes oder des Dachs vom Kunden beabsichtigt, hat diese innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. Bei verstreichen dieser angemessenen Frist, ist SYS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 4.8. SYS darf sich für sämtliche Tätigkeiten im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden von ihm beauftragten Dritten bedienen. SYS wählt alle eingesetzten Nachunternehmer sorgfältig aus.

4.9. Für Vorgaben des örtlichen Netzbetreibers, insbesondere zur Einspeiseleistung, ist SYS nicht verantwortlich. Sollten Vorgaben des örtlichen Netzbetreibers oder besondere Anschlussbedingungen nach Beginn der Montage der PV-Anlage dazu führen, dass Änderungen an der PV-Anlage oder ihrer technischen Ausstattung vorgenommen werden muss, gelten die Ziffern 2.5 und 2.6 entsprechend.

5. Pflichten des Kunden; Dachstatik, Dachbeschaffenheit

5.1. Der Kunde sichert zu, dass das Gebäude und / oder die Dachfläche, an oder auf dem die PV-Anlage angebracht wird, hierfür geeignet sind. Es obliegt allein dem Kunden, die Gebäude- und Dachfläche, an oder auf der die PV-Anlage angebracht wird, in Stand zu halten und gegebenenfalls in Stand zu setzen, soweit dies für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage erforderlich ist. Bestehen aus Sicht von SYS Zweifel an den statischen Voraussetzungen oder der sonstigen Dachbeschaffenheit, kann SYS die Vorlage des Nachweises der Standsicherheit/Statik/Geeignetheit des Daches vom Kunden verlangen. Erfolgt die Vorlage des Nachweises nicht, ist SYS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.2. SYS haftet nicht für Mängel und Schäden an Dach und Gebäude, die durch eine fehlende Eignung von Dach oder Gebäude für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage entstehen. Dies gilt nicht, wenn das Gewicht der PV-Anlage die in dem Gutachten zur Dachstatik angegebene Tragfähigkeit des Gebäudes überschreitet oder wenn SYS gegen die Pflicht aus Ziffer 4.5 dieser AGB verstößt.

5.3. Die Beantragung und Beschaffung aller für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage nebst Nebeneinrichtungen sowie für den Netzanschluss erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen und sonstigen Bewilligungen sowie die Wahrnehmung aller gegenüber dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur vorzunehmenden Mitteilungen, insbesondere soweit diese Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer finanziellen Förderung sind, obliegen ausschließlich dem Kunden, sofern eine vollständige oder teilweise Übernahme dieser Aufgaben durch SYS nicht ausdrücklich in Textformvereinbart worden ist. Auf Ziffer 4.2 wird verwiesen.

5.4. Zahlungsforderungen des Stromnetzbetreibers, insbesondere im Zusammenhang mit dem Netzanschluss, der Inbetriebnahme, dem Betrieb oder der Abrechnung der Stromeinspeisung bzw. des Strombezugs der PV-Anlage, trägt der Kunde.

5.5. Dem Kunden ist bekannt, dass für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage, ein uneingeschränkter, dauerhafter Zugang zum Internet und dauerhafter Stromanschluss notwendig ist und stellt diese sicher.

5.6. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Vertragserfüllung relevanten Dokumente auf Anfrage von SYS an SYS auszuhändigen, insbesondere solche Dokumente, die für die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber notwendig sind.

6. Eigentum; Gefahrübergang; Eigentumsvorbehalt

6.1. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der PV-Anlage geht mit Inbetriebnahme der PV-Anlage auf den Kunden über.

6.2. SYS behält sich bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum an der PV-Anlage und dem Zubehör vor („Eigentumsvorbehalt“).

6.3. Der Kunde ist verpflichtet, das Vorbehaltseigentum mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und insbesondere anfallende Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durch qualifizierte Personen durchführen zu lassen.

6.4. Soweit die PV-Anlage und das Zubehör während der Dauer des Eigentumsvorbehalts mit einem Gebäude oder Grundstück fest verbunden oder auf einem Grundstück eingebracht werden, sind die Vertragspartner sich einig, dass dies im Sinne von § 95 BGB lediglich zu einem vorübergehenden Zweck geschieht.

6.5. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts an der PV-Anlage oder Teilen hiervon oder am Zubehör, ist die Verpfändung, Sicherungsübereignung, Übereignung oder Veräußerung an Dritte unzulässig. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen bzw. Eingriffen Dritter hat der Kunde auf das Vorbehaltseigentum von SYS hinzuweisen und SYS unter Übergabe aller für einen Widerspruch erforderlichen Unterlagen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.6. Übersteigt der Wert aller SYS zustehender Sicherungsrechte die Höhe der damit gesicherten Ansprüche, so wird SYS auf Verlangen des Kunden nach eigener Wahl Sicherheiten freigeben.

7. Kaufpreis und Zahlungsart

7.1. Der Kaufpreis ergibt sich aus der Bestellung. Beim Kauf von PV-Anlagen sind Liefer- und Montagekosten im Kaufpreis enthalten, die Umsatzsteuer ermäßigt sich auf 0 %. Bei Zubehör und Nebenanlagen, die nicht unter den Anwendungsbereich des § 12 Abs. 3 UStG fällt, beträgt der steuerpflichtige Umsatz 19 %.

7.2. SYS bietet ihren Kunden folgende Zahlungsmodalitäten an:
(a) Bezahlung des Kaufpreises im Wege einer Anzahlung, Zwischenzahlung und Schlusszahlung,
(b) Bezahlung des Kaufpreises im Wege einer Einmalzahlung an.
Die vom Kunden gewählte Zahlungsmodalität ergibt sich aus der Bestellung.

7.3. Bei Bezahlung im Wege einer Anzahlung, Zwischenzahlung und Schlusszahlung sind 25 % des Kaufpreises nebst gesetzlicher Umsatzsteuer gemäß der Bestellung innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Anzahlungsrechnung beim Kunden und Rechnungsstellung durch SYS zu zahlen. Nach der Montage der Module auf dem Dach stellt SYS eine weitere Rechnung über 50 % des in der Bestellung festgelegten Kaufpreises nebst gesetzlicher Umsatzsteuer aus. Der Betrag ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Zwischenrechnung beim Kunden und Rechnungsstellung durch SYS zu zahlen. Nach Inbetriebnahme der Anlage stellt SYS eine weitere Rechnung über 25 % des in der Bestellung festgelegten Kaufpreises nebst gesetzlicher Umsatzsteuer aus. Der Betrag ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Schlussrechnung beim Kunden und Rechnungsstellung durch SYS zu zahlen.

7.4. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Geldeingang bei SYS an. Der Kunde gerät in Zahlungsverzug ohne, dass es einer Mahnung durch SYS bedarf. Im Fall eines Zahlungsverzugs des Kunden bestimmt sich die Höhe der Verzugszinsen nach den gesetzlichen Regelungen.

7.5. Die Zahlungen des Kunden erfolgen im Falle von Einmalzahlungen, Anzahlungen, Zwischenzahlungen und Schlusszahlungen per Überweisung.

8. Gewährleistung

8.1. Dem Kunden stehen Gewährleistungsrechte zu.

8.2. Die konkret vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot. Jede anderweitige Angabe von SYS zum Gegenstand von Lieferungen und/oder Leistungen (z.B. technische Daten, Toleranzen) sowie sämtliche im Rahmen des Internetangebots von SYS generierten Darstellungen (technische Zeichnungen, Abbildungen von Bauteilen etc.) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben die Lieferungen und Leistungen lediglich unverbindlich.

8.3. Abweichungen von der im Angebot vereinbarten Beschaffenheit aufgrund rechtlicher Vorschriften oder aufgrund besonderer Anforderungen des am Installationsort örtlich zuständigen Stromnetzbetreibers stellen keinen Mangel dar. Dies gilt ebenso für (a)Abweichungen, die im Hinblick auf die Gegebenheiten am Installationsort eine technische Verbesserung darstellen sowie für (b) den Ersatz von Komponenten der PV-Anlage durch gleichwertige Komponenten, soweit hierdurch die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird. Die in diesem Zusammenhang gelieferten, aber nicht verwendeten Komponenten werden nicht an den Kunden herausgegeben. Der Kunde hat diesbezüglich keinen Anspruch auf Übergabe und Übereignung.

8.4. Soweit durch SYS oder auf Internetseiten von SYS finanzielle Berechnungen und/oder Prognosen, Berechnungen des Stromertrags von Photovoltaikanlagen und/oder sonstige Ertragsberechnungen und/oder Berechnungen zur Stromeinsparung (im Folgenden insgesamt: „Kalkulationen“) angeboten oder erstellt werden, stellen diese lediglich Beispielsberechnungen ohne Verbindlichkeit dar. SYS übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Kalkulationen oder die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Kalkulationen enthaltenen Angaben. Die Kalkulationen stellen ferner keine Geschäftsgrundlage für den Abschluss des Vertrages dar.

8.5. Die PV-Anlage und ihre Komponenten unterliegen einer technisch bedingten sowie einer natürlichen und altersbedingten Abnutzung, wodurch es zu Leistungsverlusten kommen kann („Degradation“); die Degradation stellt keinen Mangel der PV-Anlage dar und ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

8.6. Gewährleistungsansprüche können vom Kunden nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er Veränderungen an der PV-Anlage oder ihrer Komponenten vorgenommen hat oder durch Dritte hat vornehmen lassen, es sei denn SYS hat den Veränderungen mindestens in Textform zugestimmt oder der Kunde weist nach, dass die aufgetretenen Mängel nicht auf die vorgenommenen Veränderungen zurückzuführen sind.

8.7. Die Gewährleistungsansprüche bestehen unabhängig und unbeschadet von gesondert eingeräumten Herstellergarantien.

8.8. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde einen Mangel bei Übergabe kennt und sich seine Rechte wegen des Mangels nicht vorbehält. Gewährleistungsansprüche sind ferner im Fall von offenen Mängeln ausgeschlossen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der PV- Anlage bei SYS mindestens in Textform geltend macht. Offene Mängel sind solche, die der Kunde bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkannt hat oder hätte erkennen können.

8.9. Im Falle etwaiger Mängelrügen durch den Kunden ermöglicht und gewährt dieser SYS und von SYS beauftragten Personen zu Prüfzwecken sowie zum Zweck der Nachbesserung den Zutritt zu den entsprechenden Anlagen.

8.10. SYS hat bei Fehlschlag eines Nachbesserungsversuchs das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist einen erneuten Nachbesserungsversuch vorzunehmen. Das Recht, zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern steht dem Kunden erst zu, wenn der zweite Nacherfüllungsversuch fehlschlägt.

9. Haftung und Schadensersatz

9.1. Die Vertragspartner haften einander uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.2. Für einfache Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. „Wesentliche Vertragspflichten“ der Vertragspartner sind solche, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der jeweils andere Vertragspartner daher vertraut und vertrauen darf. Die Haftung der Vertragspartner ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen – zudem auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.3. Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

9.4. Soweit die Haftung der Vertragspartner ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Vertragspartner.

10. Rücktritt vom Vertrag

10.1. Beide Vertragsparteien können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Betreiber des Netzes der allgemeinen Versorgung einen Anschluss der PV-Anlage an sein Netz über den Verknüpfungspunkt des Grundstücks ablehnt.

10.2. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Gutachten über die Dach- bzw. Gebäudestatik ergibt, dass das Dach bzw. Gebäude für die Errichtung einer PV-Anlage nicht oder nicht im geplanten Ausmaß geeignet ist.

10.3. SYS kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde mit einer Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug ist und SYS dem Kunden den Rücktritt unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung angedroht hat. Im Falle eines wirksamen Rücktritts nach dieser Ziffer hat der Kunde die Ausbaukosten der PV-Anlage zu tragen.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher; Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß der beigefügten Widerrufsbelehrung zu. Dies gilt nicht für Verträge die auf Anfrage des Kunden mit SYS nicht im Wege des Fernabsatzes geschlossen werden.

12. Kundenservice Solar Yourself UG

Solar Yourself UG
Vlothoerstr. 122
D-32547 Bad Oeynhausen
Tel. +49 (0) 5731 – 744 88 43
E-Mail: info@sys.nrw

13. Datenschutz; Einwilligung

SYS schützt die Daten ihrer Kunden zu jeder Zeit gemäß den Vorgaben des geltenden Datenschutzrechts. Es gilt die Datenschutzerklärung von SYS, die unter folgendem Link (https://sys.nrw/shop.php?lang=de&cms_nav_id=11) abrufbar ist. Auf Verlangen des Kunden oder bei Geschäften, die in Person abgeschlossen werden, wird SYS die Datenschutzerklärung unverzüglich auch in Papierform übersenden.

14. Schlussbestimmungen

14.1. SYS ist berechtigt, die geschuldeten Lieferungen und Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.

14.2. Die Textform umfasst stets auch Erklärungen per E-Mail und Informationsübermittlung per automatisiertem elektronischen Datenaustausch.

14.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags hiervon unberührt. Die Vertragspartner werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung diejenige Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlich verfolgten Zielsetzung am nächsten kommt. Dasselbe gilt, wenn sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

14.4. Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht.

14.5. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht anders zwingend gesetzlich vorgegeben. Gerichtsstand ist Bad Oeynhausen, sofern nicht anders zwingend gesetzlich vorgegeben.